Rechtsprechung
   BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 86/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,20154
BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 86/85 (https://dejure.org/1987,20154)
BSG, Entscheidung vom 18.02.1987 - 7 RAr 86/85 (https://dejure.org/1987,20154)
BSG, Entscheidung vom 18. Februar 1987 - 7 RAr 86/85 (https://dejure.org/1987,20154)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,20154) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

    Auszug aus BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 86/85
    Nach Auffassung des Senats hat der Gesetzgeber im Rahmen des ihm hier zustehenden weiten Gestaltungsspielraums (vgl dazu BVerfGE 29, 221, 235; 36, ..16-.
  • BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71

    Verfassungsmäßigkeit der "Abschmelzung" des Knappschaftsruhegeldes

    Auszug aus BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 86/85
    Diese wäre jedoch nur dann verfassungswidrig, wenn sie in einen Vertrauenstatbestand eingegriffen hätte und die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für die Allgemeinheit das Interesse des einzelnen am Fortbestand des bisherigen Zustandes nicht übersteigen würde (BVerfGE 36, 73, 82).
  • BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 69/78

    Bestandskraft von Verwaltungsakten - Verfassungsmäßigkeit des AFGHStruktG

    Auszug aus BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 86/85
    Angesichts der zahlreichen Änderungen im Recht der Alhi seit Inkrafttreten des AFG kann der Bezieher dieser Leistung sich nicht darauf berufen, ihm müsse ein Vertrauen in den gleichbleibenden Fortbestand der einmal vorhandenen Anspruchsvoraussetzungen zugebilligt werden (vgl BSGE 48, 33, 41 : SozR ü100 % H4 Nr. 19).
  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94

    Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) (BVerfGE 76, 220, 239 ff = SozR 4100 § 242b Nr. 3) hat im Hinblick auf die damalige Haushaltslage in den Regelungen des § 242b Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) keinen Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GG gesehen (vgl hierzu auch die mit Verfassungsbeschwerden angefochtenen vorangegangenen Urteile des BSG vom 21.8. 1986 - 11b RAr 13/86 und 11b RAr 9/86; ferner zum § 242b Abs. 1 AFG: BSG SozR 4100 § 242b Nr. 1 - Uhg - BSG SozR 4100 § 242b Nr. 2 - Übg - BSG, Urteil vom 22.1. 1985 - 7 RAr 34/85 - Alg - Urteil vom 18.2. 1987 - 7 RAr 86/85 - Alhi).
  • BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 36/87

    Richterliche Prüfungspflicht - Arbeitslosenhilfe - Höhe - Freibetrag

    Der Senat hat schon zu den Auswirkungen der durch das HBegleitG 1984 erfolgten Änderung des § 112 Abs. 5 Nr. 2 AFG auf die Anschluß-Alhi entschieden, daß es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn der Alhi von Arbeitslosen, die zuletzt zur Berufsausbildung beschäftigt gewesen sind, anstelle von drei Vierteln die Hälfte des Arbeitsentgelts nach § 112 Abs. 7 AFG, zumindest aber das Arbeitsentgelt dieser Beschäftigung zugrunde gelegt wird (§ 136 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 242b Abs. 7, § 112 Abs. 5 Nr. 2 AFG; Urteil vom 18. Februar 1987 - 7 RAr 86/85 -, nicht veröffentlicht).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht